Unterhalt im Wechselmodell: Was du zur Berechnung wissen musst

Im Wechselmodell kann die Berechnung des Unterhalts kompliziert sein. Mit meiner Schritt-für-Schritt-Anleitung kannst du den Unterhalt im Wechselmodell selbst berechnen und dabei alle relevanten Faktoren berücksichtigen. Erfahre, worauf es ankommt und wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist. Am Ende des Blogbeitrags kannst du dir eine Musterberechnung „Unterhalt im Wechselmodell“ downloaden.

Erfahre, wie der Unterhalt im Wechselmodell berechnet wird, warum Online-Rechner oft nicht ausreichen und wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.

Wechselmodell Unterhalt berechnen: Einkommensermittlung nach den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG

So bestimmst du das relevante Einkommen

Um den Unterhalt im Wechselmodell korrekt zu berechnen, ist es entscheidend, das unterhaltsrechtliche Einkommen beider Elternteile genau zu ermitteln. Dabei wird das durchschnittliche Nettoeinkommen zugrunde gelegt und um bestimmte Kosten bereinigt. Wichtig: Laut aktueller Rechtsprechung wird das Einkommen auf Basis einer Vollzeitstelle berechnet. Arbeitet ein Elternteil in Teilzeit, wird auf das mögliche Vollzeitgehalt hochgerechnet.

Was zählt zum Einkommen? Dazu gehören Löhne, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte und auch nicht zweckgebundene Sozialleistungen. Abzugsfähig sind berufliche Aufwendungen wie Fahrtkosten, angemessene Altersvorsorgebeiträge und vor der Trennung entstandene Schulden. Diese Abzüge führen zum bereinigten unterhaltsrechtlichen Einkommen, das als Grundlage für die weitere Berechnung dient.

Die Einkommensermittlung und die Abzugsposten sind in den Unterhaltsleitlinien des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) geregelt. Ein Beispiel hierfür sind die Süddeutschen Leitlinien, die du dir hier herunterladen kannst.

Die Süddeutschen Unterhaltsleitlinien gelten für die OLGs Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken. Hier findest du detaillierte Informationen darüber, welche Einkünfte berücksichtigt werden und welche Kosten du abziehen kannst, um das bereinigte Einkommen zu ermitteln. Um herauszufinden, welches OLG für dich zuständig ist, kannst du diesen Link nutzen.

Was tun, wenn das Einkommen schwankt?

Wenn das Einkommen schwankt, gibt es unterschiedliche Ansätze, je nachdem, ob es um Unterhaltsrückstände oder laufenden Unterhalt geht.

Unterhaltsrückstände werden immer basierend auf dem tatsächlichen Einkommen im jeweiligen Rückstandszeitraum berechnet.

Für den laufenden Unterhalt – also Unterhalt für die Zukunft- erstellt man hingegen eine Einkommensprognose. Bei Angestellten geht man davon aus, dass das Einkommen der letzten 12 Monate auch zukünftig stabil bleibt. Bei Selbstständigen wird das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Jahre herangezogen.

Wenn es jedoch besondere Umstände gibt, wie einen Jobwechsel, eine Beförderung oder eine neue Selbständigkeit, passt dieser Durchschnitt aus der Vergangenheit vielleicht nicht, um das Einkommen für die Zukunft zu schätzen. Dann muss individuell geprüft werden, welches Einkommen realistisch zu erwarten ist. Das bedeutet, dass nicht immer die Vergangenheit die beste Grundlage für zukünftige Unterhaltszahlungen ist – Flexibilität und genaue Betrachtung der aktuellen Situation sind gefragt, um eine faire Berechnung zu gewährleisten.

Bedarfsbestimmung nach der Düsseldorfer Tabelle und Berücksichtigung des Kindergelds

Wie die Düsseldorfer Tabelle funktioniert

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie legt den Bedarf eines Kindes anhand des bereinigten Nettoeinkommens der Eltern fest. Beim Wechselmodell wird der Bedarf des Kindes auf Basis der Summe der bereinigten Einkommen beider Eltern ermittelt. Die Tabelle ist nach Einkommensgruppen gestaffelt und berücksichtigt das Alter des Kindes.

Ein Beispiel: Verdienen beide Eltern zusammen 5.000 Euro netto, und die Kinder sind 4 und 7 Jahre alt, liegt der Bedarf nach Tabelle bei 1.568 Euro (730 Euro + 838 Euro) monatlich (Stand 2024). Hiervon wird das hälftige Kindergeld, also 2 x 125 abgezogen. Die Zahlbeträge, bei denen das hälftige Kindergeld schon abgezogen ist, findest du übrigens auf der letzten Seite der Düsseldorfer Tabelle.

Alle Zahlen und eine weitere Anleitung, wie die Tabelle genau abzulesen ist, findest du hier in der Düsseldorfer Tabelle.

Beide Eltern im Blick: Unterschiedliches Einkommen im Wechselmodell beachten

Bei der Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell wird der notwendige Unterhaltsbedarf des Kindes auf die Eltern aufgeteilt – und zwar im Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens. Verdient ein Elternteil deutlich mehr, trägt er auch einen höheren Anteil am Unterhalt. Aber es gibt noch mehr zu beachten: Zum Beispiel, wer das Kindergeld erhält, wer welche Kosten direkt bezahlt (wie Kleidung oder Hobbys), und ob es wechselbedingten Mehrbedarf gibt. All diese Faktoren fließen in die Berechnung ein, um den fairen Anteil jedes Elternteils zu ermitteln. Wichtig ist, dass nicht nur das Einkommen, sondern auch die tatsächlichen Aufwendungen für das Kind berücksichtigt werden. So wird sichergestellt, dass der Unterhalt gerecht aufgeteilt wird und die Bedürfnisse des Kindes optimal gedeckt sind.

Kindesunterhalt im Wechselmodell: Berücksichtigung von Mehrbedarf und direkten Zahlungen

Was ist wechselbedingter Mehrbedarf und wie wird er berücksichtigt?

Wechselbedingter Mehrbedarf entsteht im Wechselmodell durch zusätzliche Kosten, die über den normalen Unterhaltsbedarf hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung eines zweiten Kinderzimmers, doppelte Kleidung, Schulmaterialien in beiden Haushalten oder erhöhte Fahrtkosten zwischen den Wohnorten der Eltern. Diese Kosten werden zusätzlich zum regulären Unterhaltsbedarf des Kindes berücksichtigt und anteilig auf beide Elternteile verteilt. Entscheidend ist, dass der Mehrbedarf nicht pauschal festgelegt wird, sondern individuell anhand der tatsächlichen Aufwendungen berechnet wird. Der Bedarf wird dann entsprechend dem Einkommen der Eltern aufgeteilt.

Direkte Zahlungen der Eltern: So berechnest du den Ausgleichsbetrag

Wenn Eltern im Wechselmodell direkte Zahlungen für das Kind leisten, etwa für Kleidung, Hobbys oder medizinische Kosten, wird diese Leistung bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt. Um den Ausgleichsbetrag zu berechnen, werden die direkten Zahlungen beider Eltern erfasst und mit dem errechneten Unterhaltsbedarf verglichen. Hat ein Elternteil mehr bezahlt, als er anteilig müsste, entsteht ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil. Dieser Betrag wird ermittelt, indem die tatsächlichen Zahlungen mit den berechneten Unterhaltsanteilen verrechnet werden, sodass eine faire Verteilung der Kosten sichergestellt wird.

Wer bekommt im Wechselmodell das Kindergeld und wie wird das berücksichtigt?

Im Wechselmodell erhält das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind gemeldet ist. Bei der Unterhaltsberechnung wird das Kindergeld jedoch ausgeglichen, um eine faire Verteilung zu gewährleisten. Die eine Hälfte des Kindergeldes wird schon vom Bedarf des Kindes abgezogen (s.o.). Die zweite Hälfte des Kindergeldes wird bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages bei demjenigen der es ausgezahlt behält als Einnahme mit den Ausgaben (direkte Zahlungen) verrechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass beide Elternteile gleichmäßig entlastet werden, auch wenn nur ein Elternteil das Kindergeld direkt bezieht.

Fazit: Warum ein Kindesunterhalt Wechselmodell Rechner alleine nicht ausreicht

Die Fallstricke bei der Nutzung von Online-Rechnern im Wechselmodell

Die Berechnung von Kindesunterhalt im Wechselmodell ist alles andere als selbsterklärend. Dieser Artikel zeigt aber vor allem, dass die wahre Herausforderung bei der Unterhaltsberechnung im Wechselmodell nicht in der Berechnung selbst liegt, sondern darin, wie einzelne Positionen berücksichtigt werden. Es kann schnell zu Streitigkeiten darüber kommen, welche Kosten relevant sind und wie sie verteilt werden. Hier brauchst du die Erfahrung einer Spezialistin, die die aktuelle Rechtsprechung kennt und ein Gespür dafür hat, wie Gerichte solche Fälle bewerten. Daher hilft dir ein reiner Online-Rechner wenig, um den Unterhaltsbetrag im Wechselmodell auszurechnen. Dir sollte bewusst sein: Eine eigene Berechnung ist meist nur ein erster Anhaltspunkt.

Wann es sinnvoll ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen

Eine Unterhaltsberechnung im Wechselmodell ist komplex und voller Fallstricke. Wenn du sicherstellen möchtest, dass die Berechnung korrekt und rechtssicher ist, macht es Sinn, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ich biete dir eine fundierte und rechtlich abgesicherte Berechnung, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt und dir dabei hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, besuche meine Anfrageseite und lass uns über deine Situation sprechen.

Do-it-youself: Tipp Unterhaltsberechnung im Wechselmodell

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Nestmodell, Wechselmodell oder doch Residenzmodell?

Wenn du nicht weißt, für welches Modell ihr euch entscheiden sollt, dann ist dieser Blogartikel von mir bestimmt hilfreich.

Das Wechselmodell kann großartig sein – aber nur, wenn es wirklich für alle passt. Es sollte nicht aus finanziellen Gründen gewählt werden, sondern weil es beiden Eltern hilft, Beruf und Familie zu vereinbaren. Besonders wichtig: Wenn ein Elternteil bislang die Hauptlast der Care-Arbeit getragen und beruflich zurückgesteckt hat, darf das nicht ignoriert werden.

Ich bin für das Wechselmodell, wenn es fair ist und im besten Interesse des Kindes – und das bedeutet auch, die Leistungen des Elternteils zu würdigen, der bisher mehr Verantwortung übernommen hat.

Birte Strack

Rechtsanwältin

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