Mein Angebot

Familienrecht ist immer persönlich. Deshalb ist es wie in keinem anderen Rechtsgebiet essentiell, dass Mandant*innen und Anwält*innen auf der gleichen Wellenlinie funken.

Birte Strack

Rechtsanwältin

Im Folgenden findest du mein Angebot im Überblick.

Über das Hausmenü gibt es zu jedem Angebot nochmals eine ausführlichere Erklärung. Meine Seite ist derzeit noch im Aufbau und es wird sicherlich einige Zeit dauern, bis es für alle Bereiche Unterseiten gibt.

Offene Fragen zu meinem Angebot beantworte ich dir gerne persönlich in einem kostenlosten ersten Telefonat.

Trennungsberatung

Ich erarbeite mit dir dein individuelles Trennungskonzept, im Idealfall schon bevor die Trennung ausgesprochen ist.

Wenn du möchtest,  begleite ich dich engmaschig bis zu deiner Scheidung.

Wie mein Konzept konkret aussieht, erfährst du hier.

Scheidung

Die Scheidung kann fühestens ein Jahr nach der Trennung bei Gericht beantragt werden.

Wenn eure Scheidung einvernehmlich ist, ist es ausreichend, dass eine Partei anwaltlich vertreten ist. Das spart Kosten.

Viele Gerichte verhanden mittlerweile online. Einvernehmliche Scheidungen übernehme ich deshalb gerne  deutschlandweit.

Unterhalt

Zusätzlich zum Kindesunterhalt können Expartner*innen Ansprüche auf Unterhalt haben.

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht dem Grund nach bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Abhängig von der Ehezeit und den Erwerbsmöglichkeiten der Geschiedenen kommt nach Rechtskraft der Scheidung ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in Frage.

Eltern, die Kinder betreuen, haben mindestens bis zum dritten Geburtstag einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, auch wenn sie mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet waren. Oft besteht der Anspruch noch länger.

Um deinen Anspruch oder deine Verpflichtung schnell klären zu können, bekommst du von mir bereits vor unserer Beratung eine Checkliste. Im Idealfall hast du  so schon alle notwendigen Unterlagen für die Berechnung griffbereit.

Kindschaftssachen

Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht der Eltern gehören zu den Kindschaftssachen.

Das Sorgerecht ist aufgeteilt in weitere  Teilbereiche wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Personensorge und die Vermögenssorge.

Geht es um die Frage, in welchem Familienmodell (Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell) das Kind leben soll oder können sich die Eltern nicht über die jeweiligen Betreuungszeiten einigen, ist das Umgangsrecht betroffen.

Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht bespreche ich mit dir gerne im Rahmen einer Trennungsberatung.

Wenn du dich mit deinem Ex-Partner nicht  einigen kannst, vertrete ich dich in Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht.

Bei außergerichtlichen Streitigkeiten bietet das Jugendamt kostenlose Hilfe und ist i.d.R. die erste Anlaufstelle.

 

Vermögensauseinandersetzung

Eine Vermögensauseinandersetzung im engeren Sinn ist immer dann notwendig, wenn gemeinsames Vermögen vorhanden ist. Am häufigsten besteht gemeinsames Vermögen in Form von Immobilien oder Unternehmen.

Wenn kein gemeinsames Vermögen (mehr) vorhanden ist, kann ein Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen. Ein Anspruch kommt in Frage, wenn Ehepartner*innen während der Ehe unterschiedlich viel Vermögen erwirtschaftet haben. Der Anspruch entsteht, wenn die sog. Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) beendet wird, also mit Scheidung oder Vereinbarung einer Gütertrennung. Der Zugewinnausgleich ist grundsätzlich eine Geldzahlung. Unter bestimmten Umständen kann ein Zugewinnausgleich schon vorzeitig, also vor der Scheidung beantragt werden.

Die Aufteilung des Vermögens und die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist regelmäßig nicht der erste Schritt nach einer Trennung. 

Wenn ihr noch miteinander reden könnt, macht es allerdings Sinn, alles schon im Trennungsjahr in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Das schafft Rechtssicherheit und spart Kosten bei der Scheidung.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein besonderer Ehevertrag.

Im Vorfeld der Scheidung einigen sich die Ehepartner vertraglich über die Scheidungsfolgen wie etwa Unterhalt, Vermögensaufteilung, Zugewinnausgleich, Überlassung der Ehewohnung, Haushaltsaufteilung und  Versorgungsausgleich (Rente).

Die Vereinbarung muss i.d.R. notariell beurkundet oder im Gerichtsverfahren (z.B. Scheidungstermin) protokolliert werden, um wirksam zu sein. 

Kindschaftssachen wie Sorgerecht und Umgangsrecht können auch im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Um verbindlich (vollstreckbar) zu sein, müssen solche Vereinbarungen vom Familiengericht gebilligt werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht ausreichend.

Wenn ihr noch miteinander reden könnt, solltet ihr unbeding möglichst schon im Trennungsjahr eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen. Das spart Kosten und schont Nerven im folgenden Scheidungsverfahren.

Wenn du mit deinem Ex-Partner die Regelungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung nicht alleine aushandeln willst, helfe ich dir gerne dabei mit einer struckturierten Verhandlungsplanung und/oder Verhandlungsbegleitung.

Erfahre hier, was ich genau für dich tun kann.

Eheverträge

Eheverträge können vor der Eheschließung und während der kompletten Ehezeit bis zur Scheidung geschlossen werden.

Es gibt nicht den Ehevertrag. Eheverträge können vielmehr ganz unsterschiedliche Regelungen enthalten, abhänig davon, was die Eheleute miteinander vereinbaren möchten.

In der Bevölkerung am bekanntesten sind Eheverträge, die das Vermögen oder das Unternehmen eines Ehepartners vor den Folgen einer Scheidung schützen.

Man kann in einem vorsorgenden Ehevertrag allerdings auch ganz andere Dinge regeln.

Ich habe mich auf die ehevertragliche Regelung eines fairen Ausgleichs von Care-Arbeit spezialisiert. Eine solche Regelung ist für alle Eheleute sinnvoll, die Erwerbsarbeit, Haushalt und Kindererziehung temporär oder grundsätzlich nicht 50/50 aufteilen können oder wollen. Ein Ehevertag bietet für diese Familienmodelle eine faire Möglichkeit, die Familienresourcen aufzuteilen. Durch diesen vorsorgenden Ehevertrag wird eine gleichberechtigte Elternschaft auf Augenhöhe nachhaltig gesichert, selbst für den Fall der Scheidung.

Wenn du zugunsten eures gemeinsamenen Kinderwunschs planst, beruflich küzer zu treten, solltest du mit deinem Partner unbedingt einen fairen Ausgleich und/oder eine Anschubhilfe für den Wiedereinstieg verhandeln. Hierbei helfe ich dir gerne mit einer struckturierten Verhandlungsplanung und Verhandlungsbegleitung.

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