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	<title>5 &#8211; Absicherung &#8211; Birte Strack &#8211; Kanzlei für Familienrecht</title>
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	<description>Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Ehevertrag</description>
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		<title>Was Frauen bei Eheverträgen wirklich beachten sollten.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[RAin Birte Strack]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jun 2023 20:28:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[5 - Absicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Ehevertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&lt;p&gt;The post <a rel="nofollow" href="https://birtestrack.de/ehevertrag-fur-frauen/">Was Frauen bei Eheverträgen wirklich beachten sollten.</a> first appeared on <a rel="nofollow" href="https://birtestrack.de">Birte Strack - Kanzlei für Familienrecht</a>.&lt;/p&gt;</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h1><strong>Was Frauen bei Eheverträgen wirklich beachten sollten</strong></h1></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p style="text-align: justify;">Frauen wollen heute in einer gleichberechtigten Ehe und Partnerschaft leben und ihre Kinder gemeinsam mit ihren Partner*innen paritätisch erziehen. Sie sind gut ausgebildet und wollen genau wie Männer beruflich Karriere machen. So der Plan und trotzdem kommt es rein statistisch gesehen in den meisten Ehen anders. Spätestens mit Geburt des ersten Kindes übernehmen Frauen auch heute noch mehr Care-Arbeit und reduzieren ihre Erwerbsarbeit.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Blogartikel erklärt, wie Frauen, die hauptsächlich Care-Arbeit leisten, durch eine individuelle ehevertragliche Regelung ihre finanzielle Unabhängigkeit erhalten können.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h2>Grundsatz der Vertragsfreiheit für familienrechtliche Regelungen</h2>
<p style="text-align: justify;">Das Familienrecht im BGB legt keinen bestimmten Ehetyp fest und hat auch kein Idealbild. Die Ehepaare sollen frei entscheiden, wie sie als Ehepaar leben wollen und können ihre Eheregeln selbst vertraglich festlegen. Nur in ganz wenigen Bereichen wird die Vertragsfreiheit durch den Gesetzgeber oder die Rechtsprechung eingeschränkt (z.B. kein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt, kein Verzicht auf künftigen Kindesunterhalt, keine sittenwidrigen Regelungen).</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h2>Ehevertragliche Regelungen für das Zusammenleben</h2>
<p style="text-align: justify;">In Eheverträgen kann man nicht nur Regelungen für den Fall der Scheidung treffen, sondern auch die finanziellen Rahmenbedingungen für das Zusammenleben in der Ehe festlegen. Nach dem Gesetz ist Care-Arbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig. Die Ehepartner sind verpflichtet, <strong>gegenseitig</strong> füreinander zu sorgen. In § 1360 BGB heißt es wörtlich <em>„Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.“ </em>Der Gesetzgeber geht also ausdrücklich davon aus, dass jeder Ehepartner seine Arbeit entweder in Form von Care-Arbeit, in Form von Erwerbsarbeit oder in einer Mischform aus beidem erbringen kann. Wenn Erwerbsarbeit und Care-Arbeit also gleichwertig sind, allerdings nicht gleich bezahlt sind, ist es erforderlich, dass die Ehegatten untereinander einen finanziellen monatlichen Ausgleich (sog. finanzieller Care-Ausgleich) zahlen, damit jeder Ehepartner nicht nur gleich viel Arbeit geleistet hat, sondern auch über gleich viel Geld verfügen kann. Gleiche finanzielle Möglichkeiten in Form von eigenem Geld auf eigenem Konto sind essenzielle Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Partnerschaft auf Augenhöhe und finanzielle Unabhängigkeit.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h2>Konkretisierung gesetzlicher Regelungen durch Ehevertrag</h2>
<p style="text-align: justify;">Nur wenn die Ehepartner*innen keine andere eigene Regelung getroffen haben, gilt das Gesetz. Insbesondere für den Fall der Trennung und Scheidung sind gesetzliche Regelungen normiert, die man wiederum durch Ehevertrag konkretisieren kann. Von dieser Möglichkeit der Konkretisierung sollte man unbedingt Gebrauch machen, gerade wenn man die gesetzlichen Grundsätze für sich als passend ansieht.</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_5  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h3>1. Zugewinnausgleich</h3>
<p style="text-align: justify;">Rein nach Gesetz muss derjenige, dessen Vermögen während der Ehe stärker gewachsen ist, bei einer Scheidung einen Ausgleich in Geld zahlen (Zugewinnausgleich). Dies ist in den meisten Fällen für beide Partner gerecht. Entweder beruht der Vermögenszuwachs auf Arbeitsleistung, die investiert werden konnte, weil der andere Familienaufgaben übernimmt. Oder er ist rein zufällig. In beiden Fällen ist nicht ersichtlich, weshalb der Vermögenszuwachs einem der Ehepartner mehr zustehen sollte als dem anderen. Manchmal ist der Vermögenszuwachs allerdings nur schwer zu liquidieren, da der Vermögenswert in einer Immobilie oder in einem Unternehmen gebunden ist. Um dem Auszahlungspflichtigen die Erfüllung zu erleichtern, kann man ggf. schon im Ehevertrag eine Ratenzahlung oder Stundung über einen längeren Zeitraum vereinbaren. Wenn insgesamt mehr Vermögen vorhanden ist, können z.B. andere Vermögensgegenstände als Ausgleich übertragen werden, ggf. schon in der Ehe. Bei großen Vermögen ist die Vermögensumschichtung in der Ehe sogar steuerlich günstig (Güterstandschaukel).</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>2. Versorgungsausgleich</h3>
<p>Die Rentenanwartschaften werden geteilt und die Hälfte an den jeweils anderen übertragen. Wenn beide Partner*innen ihre Altersvorsorge über Rentenanwartschaften finanzieren, ist dies regelmäßig eine gerechte Regelung. Wenn über eine längere Zeit allerdings wirklich nur einer einzahlte, ist die Hälfte der eingezahlten Anwartschaften fast immer zu wenig für beide Ehepartner* innen. Hier solltet unbedingt eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden.</p>
<p>Manchmal gibt es jedoch gute Gründe, den Versorgungsausgleich auszuschließen, z.B., weil der andere Ehepartner seine Altersvorsorge nicht über Rentenanwartschaften, sondern über Vermögen aufbaut. In solchen Fällen sollte bei einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs darauf geachtet werden, dass der andere Ehegatte einen gleichwertigen anderen Betrag für sich behält. Dies könnte z.B. der Ausschluss einer Wertpapieranlage oder Immobilie aus dem Zugewinn zugunsten des anderen Ehepartners sein o.ä. Eine gerechte Regelung lässt sich in solchen Fällen über eine modifizierte Zugewinngemeinschaft regeln.</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_7  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h3>3. Unterhalt</h3></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_8  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h4>a) Trennungsunterhalt</h4>
<p style="text-align: justify;">Trennungsunterhalt ist ohne weitere Voraussetzung bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen, wenn sich rechnerisch ein Anspruch ergibt. Weitere Informationen zu Trennungsunterhalt gibt es im Blogbeitrag <a href="https://birtestrack.de/teilzeitfalle-und-trennungsjahr/" target="_blank" rel="noopener" title="„Teilzeitfalle und Trennungsjahr“">„Teilzeitfalle und Trennungsjahr“</a>.</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_9  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h4>b) Nachehelicher Unterhalt, Aufstockungsunterhalt</h4>
<p style="text-align: justify;">Nachehelicher Unterhalt wird nur unter weiteren Voraussetzungen gezahlt. Es muss bei Scheidung einen besonderen Grund geben, weshalb ein Ehegatte nicht vollschichtig erwerbsarbeiten kann. Gründe sind Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, nachgeholte Ausbildung und nicht abwendbare Arbeitslosigkeit, wobei die Voraussetzungen für den letzten Grund kaum jemals vorliegen. Aber selbst wenn ein (Ex-)Ehepartner vollschichtig arbeitet, damit jedoch weniger als die Hälfte des Gesamteinkommens während der Ehe erwirtschaftet, besteht für eine Übergangszeit ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bis zur Hälfte des Gesamteinkommens. Es ist sinnvoll, sich in einem Ehevertrag darüber zu einigen, wie lange die Übergangszeit für den Aufstockungsunterhalt nach den ehelichen Verhältnissen sein soll. Besser als eine starre Zeitspanne ist eine Vereinbarung in Bezug auf die Ehezeit. Es ist also besser eine Vereinbarung über die Hälfte der Ehezeit als über pauschal z.B. 5 Jahre zu treffen.</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_10  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h4>c) Unterhalt wegen ehebedingten Nachteilen (Karriereknick, Teilzeitfalle)</h4>
<p style="text-align: justify;">Nach Ablauf dieser Übergangszeit kann weiterhin ein Anspruch auf Unterhalt als Ausgleich für ehebedingte Nachteile (Karriereknick, Teilzeitfalle) bestehen. In einem Ehevertrag kann man z.B. festlegen, welche beruflichen Zugeständnisse ein Ehepartner für die Ehe bzw. speziell für die Betreuung der gemeinsamen Kinder gemacht hat und welche Karriere ohne diese Aufgabenteilung in der Ehe realistisch gewesen wäre. So lässt sich der ehebedingte Nachteil wesentlich leichter berechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Alternative zum Ausgleich der ehebedingten Nachteile über eine länger Unterhaltszahlung kann der Verzicht gegen Abfindungszahlung oder die Herausnahme einer Immobilie aus dem Zugewinn sein. Für die mögliche Abfindungszahlung sollten in der Ehe bereits Rücklagen gebildet werden. Kreative Möglichkeiten für einen Ausgleich gibt es viele. Wichtig ist nur, dass Mütter nicht kompensationslos auf ihren gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich von Karrierenachteilen aufgrund von Care-Arbeit verzichten.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h4>d) Unterhaltsrechtliche Erwerbsobliegenheit</h4>
<p style="text-align: justify;">Bei der Berechnung des Unterhalts wird nicht nur das tatsächliche Einkommen berücksichtigt, sondern auch das Einkommen, das man haben könnte, wenn man seine Arbeitsleistung in Vollzeit einbringen würde. Auch hierbei gilt, dass Care-Arbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig sind. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes wird ohne weitere Begründung angenommen, dass der betreuende Elternteil keinerlei Erwerbsarbeit erbringen kann. Tut er/sie dies dennoch, ist diese Arbeitsleistung überobligatorisch, da mehr als Vollzeit. Das hieraus erwirtschaftete Erwerbseinkommen wird nicht oder nur teilweise in die Unterhaltsberechnung eingestellt. Ab dem dritten Lebensjahr kommt es nach Gesetz auf die individuellen Umstände an. Die Gerichte bewerten, wie viel der betreuende Elternteil neben der Care-Arbeit noch Erwerbsarbeit erbringen muss. Das Ergebnis ist immer eine Bewertung des Einzelfalls und deshalb unsicher. Um Streit über den Aufwand der Care-Arbeit vorzubeugen und Planungssicherheit zu haben, empfiehlt es sich unbedingt schon vor Beantragung der Elternzeit festzulegen, in welchem Altern wie viel Arbeitszeit als Care-Arbeit und wie viel Arbeitszeit als Erwerbsarbeit zu leisten ist, ob und in welchem Umfang Fremdbetreuung geplant ist und wie die Kosten hierfür aufgeteilt werden. Sinnvoll ist z.B. ein individuelles Altersphasenmodell, weil hier die pädagogischen Vorstellungen der Eltern und individuellen Bedürfnisse der Kinder am besten abgebildet werden können. Mehr Informationen zum Altersphasenmodell gibt es hier.</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_12  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h4>e) Vorsorgeunterhalt</h4>
<p style="text-align: justify;">Neben dem Anspruch auf Unterhalt für die Lebenshaltung besteht ab Zustellung des Scheidungsantrags ein Anspruch auf Vorsorgeunterhalt.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies hat folgenden Hintergrund: Bis zur Zustellung des Scheidungsantrags werden die Rentenanwartschaften bis zu diesem Stichtag bei der Scheidung geteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es also quasi egal, welcher Ehegatte wie viel in die Rente einzahlt, da später 50/50 geteilt wird. Dies ändert sich allerdings ab Zustellung des Scheidungsantrags. Dieser Zeitpunkt liegt meist mehrere Monate und manchmal mehrere Jahre vor dem eigentlichen Scheidungszeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt muss jeder selbst für seine Rente einzahlen.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit beide Ehegatt*innen weiterhin ausreichend für ihre Rente vorsorgen können, ist ab dem Stichtag für den Versorgungsausgleich (Zustellung Scheidungsantrag)Vorsorgeunterhalt zu zahlen. In einem Ehevertrag könnte man z.B. dessen Höhe bereits vereinbaren. Allein schon deshalb, damit diese Forderung im Scheidungsverfahren nicht überraschend kommt.</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_13  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h3>4. Sorge- und Umgangsrecht</h3>
<p style="text-align: justify;">Zum Sorge- und Umgangsrecht kann man im vorsorgenden Ehevertrag keine durchsetzbare Vereinbarung treffen, da solche Vereinbarungen von einem Familiengericht genehmigt werden müssen, bevor sie vollstreckbar sind. Hintergrund dieser Genehmigungspflicht ist der Kinderschutz. Dennoch ist es sinnvoll, das gelebte Familien- und Betreuungsmodell in einer Präambel festzuhalten, damit nachvollzogen werden kann, weshalb z.B. bestimmte Regelungen zur Erwerbsobliegenheit oder zum ehebedingten Nachteil getroffen wurden. Dies ist wichtig, wenn ein Gericht später bewerten soll, ob eine Regelung z.B. wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist oder der Berechtigte sich nicht mehr darauf berufen darf, weil sich das Lebensmodell seit Vertragsschluss geändert hat. Weitere Infos zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen und der sog. Ausübungskontrolle gibt es hier.</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_14  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h2>Nutzung der Ehewohnung</h2>
<p style="text-align: justify;">Nach der Trennung gibt es regelmäßig Streit darüber, wer in der Ehewohnung bzw. im Familienheim wohnen bleiben soll und welcher Wohnwert hierfür zu berücksichtigen ist. Die einschlägige Regelung zur Nutzung der Ehewohnung (§ 1361b BGB) nach der Trennung ist sehr offen formuliert. Eine individuelle Regelung, wer nach der Trennung mit den Kindern in der Wohnung bleiben darf und welchen Wert das Wohnen hat, ist dringend zu empfehlen. Der Wohnwert spiel z.B. eine große Rolle bei der Unterhaltsberechnung. Der Wohnwert zählt als Einkommen und wird in die Unterhaltsberechnung eingestellt. Wenn für keinen der Eheleute ein Unterhaltsanspruch infrage kommt, ist der Wohnwert für eine Nutzungsentschädigung relevant. Das Unterhaltsrecht unterscheidet außerdem zwischen subjektivem und objektivem Wohnwert. Bis zur endgültigen Zerrüttung, also meist im ersten Trennungsjahr, wird nur der sogenannte subjektive Wohnwert berücksichtigt. Der subjektive Wohnwert ist der Betrag, für den eine angemessene kleinere Wohnung angemietet werden könnte. Danach ist der sog. objektive Wohnwert zu berücksichtigen. Das ist der Betrag, für den man die Familienimmobilie am Markt tatsächlich vermieten könnte.</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_15  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h2>Gemeinsames Immobilieneigentum</h2>
<p style="text-align: justify;">Getrennte Eheleute streiten sich häufig darüber, was mit der im gemeinsamen Eigentum stehenden Immobilie bei einer Trennung und Scheidung passieren soll. Deshalb sollte man sich schon beim gemeinsamen Kauf Gedanken darüber machen, wer die Immobilie zu welchem Preis bei einer Scheidung übernehmen soll und wie dieser Preis ermittelt wird. Bei der Preisermittlung sind viele Lösungen denkbar. Möglich ist z.B. den halben Kaufpreis, um den Kaufpreisindex bereinigt zu verlangen oder Auszahlungsbetrag am tatsächlichen Marktpreis zu bemessen, je nachdem wie die Wertsteigerung der Immobilie berücksichtigt werden soll. Frühzeitig überlegen sollte man sich außerdem, wer eine Übernahme wie finanziell stemmen könnte, wie lange der andere Ehegatte noch in der Haftung für das Darlehen bleiben soll und insbesondere, ob nicht der Verkauf die für beide beste Lösung wäre. Ist das Eigenheim nicht die einzige Immobilie oder gibt es weiteres erhebliches Vermögen, ist es oft sinnvoller, dass derjenige, der später im Familienheim bleiben soll, Alleineigentümer wird und der andere dafür andere Vermögenswerte übertragen bekommt bzw. erwirbt.</p></div>
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				<div class="et_pb_testimonial_description">
					<div class="et_pb_testimonial_description_inner"><div class="et_pb_testimonial_content"><p style="text-align: justify;">Wenn ich in Finanzforen für Frauen lese, macht es mich unsagbar traurig und wütend zugleich, wie Frauen von anderen Frauen dafür abgewertet werden, dass sie sich selbst um ihre Kinder kümmern und daneben nicht in Vollzeit oder zumindest so viel wie ihre Partner*innen erwerbsarbeiten. Wir müssen endlich anerkennen, dass die Sorge für andere wertvoll ist und deshalb etwas kosten darf. Das finanzielle Ungleichgewicht in Ehen ist ein Problem. Durch einen guten verstärkenden Ehevertrag kann das finanzielle Gleichgewicht allerdings leicht wieder hergestellt werden. Frauen haben jedes Recht, diese Forderung zu stellen.</p></div></div>
					<span class="et_pb_testimonial_author">Birte Strack</span>
					<p class="et_pb_testimonial_meta"><span class="et_pb_testimonial_position">Rechtsanwältin</span></p>
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			</div></p>
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		<title>Care-Arbeit und Mental Load &#8211; Die unsichtbare Belastung von Müttern</title>
		<link>https://birtestrack.de/care-arbeit-und-mental-load-die-unsichtbare-belastung-von-muttern/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[RAin Birte Strack]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Mar 2023 18:36:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[5 - Absicherung]]></category>
		<category><![CDATA[1- Emotionalität]]></category>
		<category><![CDATA[Care-Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&lt;p&gt;The post <a rel="nofollow" href="https://birtestrack.de/care-arbeit-und-mental-load-die-unsichtbare-belastung-von-muttern/">Care-Arbeit und Mental Load &#8211; Die unsichtbare Belastung von Müttern</a> first appeared on <a rel="nofollow" href="https://birtestrack.de">Birte Strack - Kanzlei für Familienrecht</a>.&lt;/p&gt;</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h1>Care-Arbeit und Mental Load &#8211; Die unsichtbare Belastung von Müttern</h1>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p style="text-align: justify;">Care-Arbeit und Mental Load sind unsichtbare Belastungen, mit denen Mütter konfrontiert sind. Erfahre mehr über die Herausforderungen, die mit der Organisation des Familienlebens, der physischen und emotionalen Betreuung von Kindern einhergehen, sowie darüber, wie eine gerechte Aufteilung von Care-Arbeit und Erwerbsarbeit erreicht werden kann.</p></div>
			</div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h2>Was versteht man unter Care-Arbeit in Familien mit Kindern?</h2>
<p style="text-align: justify;">Unter Care-Arbeit versteht man allgemein Arbeit, die der Versorgung von Menschen dient, sei es durch körperliche oder emotionale Unterstützung. In Familien mit Kindern umfasst Care-Arbeit nicht nur die reine Versorgung wie Essen einkaufen, zubereiten und füttern, das Putzen und Waschen, Kleider herauslegen oder anziehen, Elterntaxi, Krankenpflege und noch vieles mehr. Care-Arbeit umfasst auch die emotionale Unterstützung von Kindern bei der Bewältigung des Alltags, wie das Trösten nach einem Streit mit dem Kitafreund, das Mutmachen beim sportlichen Misserfolg, der Zuspruch, dass das JuFo-Projekt der Tochter toll geworden ist oder der Sohn genug für die Mathearbeit gelernt hat, um keine Angst davor zu haben. Leider ist die Care-Arbeit in den meisten Familien ungleichmäßig zwischen den Geschlechtern aufgeteilt, wodurch Mütter häufig übermäßig belastet werden.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h2>Mental Load &#8211; die unsichtbare Care-Arbeit</h2>
<p style="text-align: justify;">Mental Load bezeichnet einen Teilbereich der Care-Arbeit und bezieht sich auf die psychologische und emotionalen Belastung, die durch die Organisation und Koordination von Care-Arbeit entstehen. Dies kann die Verteilung der Haushaltsaufgaben, die Planung von Familienaktivitäten, die Organisation von Arztterminen, Schulaufgaben, Geburtstagen etc, aber auch die Überwachung des Haushaltsbudgets und noch vieles mehr umfassen. Mental Load bezeichnet letztlich das nicht aufhören wollende Durchrattern von To-do-Listen, Prozessbeschreibungen und Ablaufplänen im Kopf. Diese Arbeit bleibt regelmäßig unsichtbar, bis die Betroffenen aktiv darüber sprechen. Mehrheitlich sind es Mütter, die den Großteil des Mental Load einer Familie tragen. Das gilt sogar für Trennungsfamilien, die den Anspruch haben nach der Trennung die Kinder paritätisch zu betreuen. Alleinerziehende stehen mit dieser Belastung gänzlich ohne Hilfe und Verständnis da. Oft wissen die betroffenen Mütter noch nicht einmal, warum sie dauerhaft erschöpft und ausgelaugt sind.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>Warum sollte Care-Arbeit und Erwerbsarbeit gerecht aufgeteilt werden?</h3>
<p style="text-align: justify;">Die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit und Erwerbsarbeit führt oft dazu, dass Frauen in beiden Bereichen benachteiligt werden. Mütter, die den Großteil der Care-Arbeit übernehmen, haben meist weniger Zeit und Energie für bezahlte Arbeit, was ihre Karriereaussichten beeinträchtigt und voraussichtlich zu einer Einkommens- und Rentenlücke führt. Dieser sog Gender-Care-Gap wirkt sich auf die finanzielle Unabhängigkeit von Müttern und ihre langfristige Sicherheit aus. Der Gender-Care-Gap in der Gestalt von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsforderungen ist der Streitpunkt Nummer eins bei Trennung und Scheidung, wenn die Frau nicht bereit ist, die finanziellen Nachteile auch weiterhin ganz alleine zu tragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus kann die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit zu einer Überlastung und Burnout bei Müttern führen. Ohne die Möglichkeit, sich auf bezahlte Arbeit oder andere Aktivitäten zu konzentrieren, können Frauen sich ausgebrannt und isoliert fühlen, was ihre psychische Gesundheit beeinträchtigt und leicht zu Spannungen und Konflikten in der Familie führen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Die gerechte Aufteilung von Care-Arbeit und Erwerbsarbeit hilft nicht nur Müttern, ihr volles Potenzial auszuschöpfen, sondern schafft auch Freiräume für Väter, sich mehr in die Familienarbeit einzubringen und die Beziehung zu ihren Kindern nachhaltig zu stärken. Kommt es zur Trennung, hilft eine stabile Vater-Kind-Bindung bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>Was können wir tun, um die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit zu beheben?</h3>
<p style="text-align: justify;">Eine gerechte Aufteilung von Care-Arbeit und Erwerbsarbeit erfordert sowohl individuelle als auch gesellschaftliche Veränderungen. Die Gesellschaft können einzelne Familien nicht ändern. Eltern können aber ihre persönliche Situation verbessern und dafür sorgen, dass Arbeitszeit und Familieneinkommen paritätisch aufgeteilt werden.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>Gerechte Aufteilung von Zeit: Der zeitliche Care-Ausgleich</h3>
<p style="text-align: justify;">Eine geeignete individuelle Maßnahme kann darin bestehen, dass Paare zunächst ihre zeitliche Belastung 50/50 aufteilen. Dazu sollten sie zunächst den Zeitaufwand ihrer Aufgaben im Haushalt, bei der Kinderbetreuung und der Erwerbsarbeit offen diskutieren und herausfinden, welche Gesamtarbeitszeit benötigt wird, um alle Aufgaben zu erledigen und genug Geld für den Lebensunterhalt zu verdienen. Ganz wichtig dabei ist, dass auch der Mental Load, also die Zeit für die Planungs- und Überwachungsleistungen der Familienprojektleitung mit eingestellt wird. Aufgewandte Zeit für Erwerbsarbeit und Care-Arbeit ist gleichwertig. Maßgeblich ist nicht, wer welche Aufgaben letztlich übernimmt, sondern dass beide Paare gleich viel ihrer Zeit investieren und keiner überlastet wird.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>Gerechte Aufteilung von Geld:  Der finanzielle Care-Ausgleich</h3>
<p style="text-align: justify;">Die notwendige Zeit für Care-Arbeit und Erwerbsarbeit ist gleich wertvoll, wird aber nicht gleich gut bezahlt. Wenn Care-Arbeit wirklich gleichberechtigt aufgeteilt werden soll, ist nach der zeitlichen Aufteilung oft noch ein finanzieller Ausgleich notwendig, damit beide Partner nicht nur gleich belastet sind, sondern mit ihrem Arbeitseinsatz auch das gleiche Einkommen erzielen. Was viele Leser wahrscheinlich überraschen wird: Das Familienrecht kennt einen solchen finanziellen Ausgleichsanspruch bereits. Dieser Anspruch ist in §§ 1360, 1360 a BGB gesetzlich normiert und kann auf Grundlage der langjährigen Rechtsprechungspraxis zum Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt schon in einer bestehenden Partnerschaft ganz individuell und unter Berücksichtigung vielfältiger Sonderkonstellationen von spezialisierten Anwält*innen problemlos ausgerechnet werden. Individuell gerechte Ergebnisse können auch dann berechnet werden, wenn Kosten für Patchworkfamilien, kostenloses Wohnen im geerbten oder mitgebrachten Eigenheim, die Steuerklassenwahl, Schulden, zusätzliche Vorsorgeleistungen, sehr hohes Einkommen eines Partners, was nicht zum täglichen Leben gebraucht wird und vieles mehr, berücksichtigt werden soll. Die anwaltliche Beratungspraxis zeigt, dass Paare, die sich schon in der bestehenden Partnerschaft Geld und Arbeitseinsatz auf diese Art paritätisch geteilt haben, finden auch bei einer Trennung wesentlich leichter eine gute Lösung in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung und können sich so nervenschonend und kostengünstig scheiden lassen.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>Warum Mütter den finanziellen Ausgleich von Care-Arbeit fordern sollten.</h3>
<p style="text-align: justify;">Mütter sollten den finanziellen Ausgleich von Care-Arbeit ganz offensichtlich fordern, um trotz Elternzeit finanziell unabhängig zu bleiben. Noch viel wichtiger als eine Entschädigung für den Karriereknicks, den Väter ja zwangsläufig auch haben, wenn sie sich mehr an Care-Arbeit beteiligen, ist es, Care-Arbeit und Mental Load endlich sichtbar und finanziell wertvoll zu machen. Durch einen finanziellen Ausgleich können Mütter erreichen, dass ihre Arbeit für die Familie wirklich anerkannt wird. Statt eines Dankeschöns zum Muttertag für ihre unbezahlte Arbeit erhält sie einen tatsächlichen Arbeitslohn und kann damit grundsätzlich machen, was sie will. Väter könnten so leicht auf die Idee kommen, das auch machen zu wollen.</p></div>
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				<div class="et_pb_testimonial_description">
					<div class="et_pb_testimonial_description_inner"><div class="et_pb_testimonial_content"><p style="text-align: justify;">Anders als zu der Zeit, zu der ich in die Mamfalle getappt bin, gibt es mittlerweile viele Bücher, Blogs, Instagram Feeds, Podcasts und sogar eine App zum Thema Care-Arbeit und Mental Load, um mit deinem Partner oder mit deiner Partnerin ins Gespräch zu kommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Du kannst es heute besser machen als ich damals. Teile Care-Arbeit und Erwerbsarbeit von Anfang an zeitgerecht zwischen Mutter und Vater auf. Als Anwältin mit viel Erfahrung im Unterhaltsrecht kann ich dir beim Aushandeln und Ausrechnen eines fairen Care-Ausgleichs helfen.</p></div></div>
					<span class="et_pb_testimonial_author">Birte Strack</span>
					<p class="et_pb_testimonial_meta"><span class="et_pb_testimonial_position">Rechtsanwältin</span></p>
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				<a class="et_pb_button et_pb_button_1 et_pb_bg_layout_light" href="http://www.birtestrack/kontakt/" target="_blank" rel="noopener">Lass dich beraten.</a>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h2 style="text-align: center;">Meine Empfehlungen zum Thema Care-Arbeit und Mental Load, um als Eltern endlich ins Tun zu kommen.</h2>
<p>&nbsp;</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p style="text-align: justify;"><a href="https://alltagsfeminismus.de/carerechner/" target="_blank" rel="noopener" title="CareRechner App"><strong>Die CareRechner App:</strong> </a>Hier kannst du auf der Grundlage von wissenschaftlichen Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ausrechnen, was deine unbezahlte Care-Arbeit wert wäre, wenn man sie tatsächlich mit Stundenlohn bezahlen müsste. Ziel der App ist es nicht, diese Forderung wirklich zu stellen, sondern das Problem Equal-Care-Gap greifbar zu machen, um mit Partner*innen ins Gespräch zu kommen.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p style="text-align: justify;"><a href="https://equalcareday.de/material/" target="_blank" rel="noopener" title="Mental Load Test für Eltern"><strong>Der Mental Load Test für Eltern.</strong></a> Mit dem kostenlosen Test des Vereins „Equal Care Day“ kannst du in nur 15 Minuten herausfinden, wie bei euch der Mental Load verteilt ist. Auch dieser Test ist ein super Aufhänger für ein erstes Gespräch zum Thema Care-Ausgleich.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p style="text-align: justify;"><a href="https://8f2db89b.sibforms.com/serve/MUIEAO5Q1rDxpUHde-l5uDy2Ov2FSQHV3BKp1KCbG3Tadx-uRoPjvF_3M2H_MgeLQlGn-w4kK_bTEeapf8PKLBcGc2vOoG7OpLnqC7SU2hzzN2T4BXpuNcY4fOB3n_sEV9SahrxBxXK86o21ON0wRxl3ncbXTIFK_szt_cKiEa1dFripIKOh4DLzYMFCSFDlh25khO3KzA7EslsL" target="_blank" rel="noopener" title="Steuerboard-Liste gegen Mental Load"><strong>Die Steuerboard-Liste gegen Mental Load.</strong></a> Laura Fröhlich, die Autorin des Bestsellers „Die Frau fürs Leben ist nicht das Mädchen für alles“, stellt über ihre Internetseite gegen Anmeldung zur E-Mail-Liste eine sehr nützliche Excel-Tabelle zur Verfügung, mit deren Hilfe man alle in und für die Familie anfallenden Arbeiten zeitlich erfassen und aufteilen kann. Familienprojektmanagement ist selbstverständlich auch berücksichtigt. Für alle, die mit Excel nicht so fit sind, gibt es bei Youtube ein <a href="https://www.youtube.com/watch?v=SKx6BFLhJKc" target="_blank" rel="noopener" title="Anleitungsvideo Steuerboard-Liste">Anleitungsvideo </a></p></div>
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<p>&lt;p&gt;The post <a rel="nofollow" href="https://birtestrack.de/care-arbeit-und-mental-load-die-unsichtbare-belastung-von-muttern/">Care-Arbeit und Mental Load &#8211; Die unsichtbare Belastung von Müttern</a> first appeared on <a rel="nofollow" href="https://birtestrack.de">Birte Strack - Kanzlei für Familienrecht</a>.&lt;/p&gt;</p>
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