Scheidungsfolgenvereinbarung mit System

Was ist das Ziel einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Das Ziel einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine schnelle, kostengünstige und einvernehmliche Scheidung. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung einigen sich die Eheleute über alle Punkt, über die man in einem Scheidungsverfahren streiten könnte, einvernehmlich in einem (Ehe-)Vertrag. Außerdem können Regelungen für die Trennungszeit getroffen werden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist also der sicherste Weg, um einem Rosenkrieg im Scheidungsverfahren vorzubeugen.

Für wen ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung nicht geeignet?

Wenn die persönlichen Verletzungen so tief sitzen, dass eine Trennung von Beziehungs- und Sachebene nicht möglich ist, werdet ihr keine wirklich einvernehmliche Lösung finden, mit der beide Seiten dauerhaft glücklich sind. Gleiches gilt, wenn die Machtverhältnisse in der Beziehung sehr unausgewogen sind.

In solchen Fällen macht eine Verhandlung über Scheidungsfolgen oder eine Mediation (noch) keinen Sinn.

Wenn du deine Beziehung so wie oben beschrieben einschätzt, gibt es zwei bessere Wege, die du gehen kannst.

Der erste ist, zunächst an der Beziehungsebene zu arbeiten. Das macht insbesondere Sinn, wenn ihr nach der Scheidung noch als Eltern zusammenarbeiten müsst. Hierbei helfen Trennung-Coaches, systemische Berater*innen, Familientherapeut*innen und das Jugendamt. Sobald die Beziehungsebene aufgeräumt ist, helfe ich dir gerne als Anwältin beim Verhandeln einer guten Scheidungsfolgenvereinbarung.

Wenn eure Beziehungsebene jedoch so nachhaltig gestört ist, dass im persönlichen Umgang nichts mehr zu retten ist, du vielleicht schon viel versucht hast oder du aus Erfahrung weißt, dass dein Ex-Partner nur die uneingeschränkte Erfüllung seiner Forderungen akzeptiert, rate ich dir unbedingt dazu, direkt gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine rechtsverbindliche Regelung durch Dritte, also das Familiengericht, ist in solchen Fällen das erfolgversprechendste Mittel, um klare Verhältnisse zu schaffen und einigen könnt ihr euch auch noch im Gerichtsverfahren.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um eine Scheidungsfolgenvereinbarung auszuhandeln?

Das kommt darauf an, welche Themen ihr rechtsverbindlich ohne Gericht regeln wollt.

Schon in der Trennungszeit relevant sind Themen wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Nutzung des Familienheims und Beendigung der Zugewinngemeinschaft vor der Scheidung. Wenn dir diese Themen wichtig sind, solltest du so schnell wie möglich nach der Trennung eine Vereinbarung treffen.

Für die Zeit nach der Scheidung relevant sind Themen wie Versorgungsausgleich (Rente), Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Aufteilung von gemeinsamem Vermögen und Absprachen zu Sorge- und Umgangsrecht. Über diese Themen solltest du dich im günstigsten Fall vor Stellung des Scheidungsantrags einigen. Falls es zu keiner Einigung kommt, kann ich für dich bis spätestens 2 Wochen vor dem Scheidungstermin noch eine gerichtliche Entscheidung über Folgesachen im Scheidungsverfahren beantragen. Dies ist kostengünstiger als nach der Scheidung weitere Gerichtsverfahren zu eröffnen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Notartermin?

Die Beauftragung eines Notars macht erst Sinn, wenn eure Vertragsverhandlung abgeschlossen ist, ihr genau wisst, welche Regelung ihr wollt, es nur noch um die rechtlich richtige Umsetzung geht und für die Regelung die notarielle Beurkundung vorgeschrieben oder sinnvoll ist.

Wenn ihr euch anlässlich des demnächst anstehenden oder bereits laufenden Scheidungsverfahrens geeinigt habt, könnt ihr die Scheidungsfolgenvereinbarung alternativ vom Gericht protokollieren lassen. Dies hat die gleiche Rechtswirksamkeit wie eine notarielle Beurkundung. Wenn ihr sicher sein wollt, dass die Vereinbarung auch noch im Scheidungstermin steht, ist eine vorherige notarielle Beurkundung ggf. dennoch sinnvoll.

Wie ich dir als Anwältin beim Aushandeln einer fairen Scheidungsfolgenvereinbarung helfen kann.

Mir ist es wichtig, dass eure Vereinbarung langfristig erfolgreich ist.

Das heißt nicht unbedingt, dass du das bekommst, was du dir anfänglich vorgestellt hast. Es heißt aber immer, dass du keine Vereinbarungen abschließt, die du später bereust. Auch wenn ich nur eine Partei vertrete, ist es mir wichtig, dass diese Kriterien für beide Parteien gelten. Wenn familienrechtliche Verträge nicht von beiden Parteien getragen werden, werden sie später entweder immer wieder gerichtlich angegriffen, was unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich ist, oder es werden andere Schauplätze für einen Streit eröffnet.

Wenn du eine einvernehmliche Scheidung möchtest und nur eine sehr vage Vorstellung davon hast, wie du dich mit deinem Ex-Partner einigen kannst, solltest du dich unbedingt wegen einer Verhandlungsvorbereitung bei mir melden.

Falls dir dein Ex-Partner schon eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt hat und du dir nicht sicher bist, was du davon halten sollst, brauchst du ebenfalls eigene anwaltliche Hilfe. Ich übersetze für dich das Juristendeutsch und wir schauen zusammen, ob du direkt unterschreiben oder nachverhandeln solltest.

Mein Angebot im Einzelnen.

Verhandlungsvorbereitung

Eine systematische Verhandlungsvorbereitung und Verhandlungsführung bietet die besten Erfolgsaussichten für eine gute Scheidungsfolgenvereinbarung. Ich arbeite deshalb nach dem bekannten Harvard-Prinzip (Harvard Negotiation Project).

Ich bereite mit dir deine Verhandlung individuell vor. Du wirst danach Klarheit haben, was deine konkreten Ziele (nicht Forderungen) sind, wie du diese aushandeln kannst und was die Alternativen sind, wenn es zu keiner Einigung kommt.

Verhandlungsführung und Verhandlungsbegleitung

Allein durch die Verhandlungsvorbereitung hast du schon ein gutes Rüstzeug, um selbst mit deinem Ex-Partner eine passende Scheidungsfolgenvereinbarung auszuhandeln. Wenn dein Ex-Partner jedoch mehr Verhandlungserfahrung, anwaltliche Verhandlungshilfe oder ein anderes Auftreten hat als du, könntest du vor der Verhandlung Angst haben. Du willst auf keinen Fall ungehört bleiben. Vielleicht möchtest du auch einfach auf Nummer sicher gehen und brauchst eine zweite Meinung.

In all diesen Fällen begleite ich dich nach der Verhandlungsvorbereitung weiter. Ich unterstütze dich bei der Verhandlung oder verhandle für dich.

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Wenn ihr euch geeinigt habt und eine notarielle Beurkundung beabsichtigt ist, fasse ich für dich das Ergebnis in allen für den Notar oder die Notarin wichtigen rechtlich relevanten Punkten schriftlich zusammen. Auf dieser Grundlage wird der zu beurkundende Vertrag vom Notariat ausformuliert und vorab zur Prüfung übersandt. Wenn du möchtest, prüfe ich den Vertragstext nochmals.

Wenn der Vertrag im Gerichtsverfahren protokolliert werden soll, übernehme ich die Vertragsgestaltung.

Einvernehmliche Scheidung

Wenn ihr alle Scheidungsfolgen geregelt habt und das Trennungsjahr abgelaufen ist, reiche ich für dich die Scheidung ein und vertrete dich im Scheidungsverfahren. Da viele Familiengerichte bereits online verhandeln, geht das sogar deutschlandweit ohne hohe Reisekosten.

Verhandlungsbegleitung

anwaltliche Hilfe bis zum Vertragsschluss
238/je Stunde
  • Vertragsverhandlung
  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsprüfung
  • Ergebnisprotokoll zur Vorlage im Notariat
Newsletteranmeldung Birte Strack

Melde dich zu meinem Newsletter an!

Komm in meine Newsletter-Community für Eltern auf dem Weg in ein gleichberechtigtes Leben.

You have Successfully Subscribed!